Dabei ist zwischen dem technischen Betrieb (z. B. Wartung, Störungsmanagement) und dem kaufmännischen Betrieb (z. B. Abrechnung, Vertragsverwaltung) zu unterscheiden. Diese Aufgaben können entweder von Immobilienverwaltern oder spezialisierten Dienstleistern übernommen werden. Charge Point Operatoren(CPOs) sind dabei verantwortlich für den reibungslosen Betrieb, die Wartung und Verwaltung der Ladeinfrastruktur, um eine zuverlässige und sichere Nutzung sicherzustellen. Achtung: Der Betrieb von Ladeinfrastruktur ist komplex und erfordert spezielle Fähigkeiten, die nicht zum Kerngeschäft eines Immobilienverwalters gehören. Ohne professionelle Betreuung drohen steuerliche Risiken wie eine gewerbliche Infizierung.
Mitarbeiter und Mieter: Die Ladeinfrastruktur kann als zusätzlicher Benefit angeboten werden, entweder kostenlos oder zu vergünstigten Tarifen. Diese Nutzergruppe wird häufig täglich laden, was eine konstante Auslastung der Infrastruktur zur Folge haben kann. Eine Abrechnung am Monatsende oder über die Nebenkosten ist möglich.
Besucher & Kunden: Kunden und Besucher, die nicht regelmäßig vor Ort sind, benötigen möglicherweise Zugang zu temporären Ladepunkten, die entweder kostenlos oder kostenpflichtig sind. Hier ist eine ad hoc Bezahloptionen, wie z.B. per App oder RFID Karte, notwendig.1 Nutzergruppen und Zugangsschutz10Der effiziente Betrieb von Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien und Unternehmen erfordert eine umfassende Betreuung, darunter die Verwaltung verschiedener Nutzergruppen, die Abrechnung des Stroms und spezielle Anforderungen wie Mieterstrom. Dabei ist zwischen dem technischen Betrieb (z. B. Wartung, Störungsmanagement) und dem kaufmännischen Betrieb (z. B. Abrechnung, Vertragsverwaltung) zu unterscheiden. Diese Aufgaben können entweder von Immobilienverwaltern oder spezialisierten Dienstleistern übernommen werden. Charge Point Operatoren(CPOs) sind dabei verantwortlich für den reibungslosen Betrieb, die Wartung und Verwaltung der Ladeinfrastruktur, um eine zuverlässige und sichere Nutzung sicherzustellen. Achtung: Der Betrieb von Ladeinfrastruktur ist komplex und erfordert spezielle Fähigkeiten, die nicht zum Kerngeschäft eines Immobilienverwalters gehören. Ohne professionelle Betreuung drohen steuerliche Risiken wie eine gewerbliche Infizierung.
Das Strommarktgesetz regelt, dass Betreiber von Ladeinfrastruktur, wie Unternehmen, als Letztverbraucher und nicht als Energieversorgungsunternehmen gelten (§ 3 Nr. 25EnWG). Dadurch kann Strom an Mitarbeiter, Kunden oder Mieterverkaufen, ohne den umfangreichen regulatorischen Anforderungen von Energieversorgungsunternehmen unterworfen zu sein
Bei der Abrechnung des Ladestroms muss eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur verwendet werden. Abgerechnet werden dabei die verbrauchten kWh, und es können zusätzlich weitere Tarifelemente wie eine Blockiergebühr anfallen.
Die Abrechnung von Ladestationen erfolgt manuell oderautomatisiert. Manuelle Abrechnung erfordert eigenständige Erfassung der Stromkosten, was zeitaufwendig und fehleranfällig ist. Automatisierte Systeme erfassen Verbrauchsdaten digital, erstellen Rechnungen und wickeln Zahlungen ab, wodurch der Verwaltungsaufwand sinkt und die Nutzerfreundlichkeit steigt.