Förderungen für Ladeinfrastruktur in Deutschland

Geld sparen dank Förderung - finden Sie hier die richtige Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur im Unternehmen oder WEG.
Förderungen im Überblick
Nach Bundesländern sortiert
Förderungs-Voraussetzungen
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Nordrhein-Westfalen

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Was wird gefördert?
Wallbox, Lastmanagement und Montage von nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Wer wird gefördert?
Freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Gemeinden
Wie hoch ist die Förderung?
  • Maximal 40% der zeugungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 € je Ladepunkt
  • Maximal 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 € je Ladepunkt bei großen Unternehmen
Voraussetzungen
  • Nur für Stellplätze für Beschäftigte förderfähig
  • Stellplatz muss am Arbeitsort sein, Ladeinfrastruktur an privaten Wohngebäuden ist nicht zulässig
  • Strom muss auf erneuerbaren Energien oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom stammen
Kombatibel mit Aqueduct?
Ja
Pullach (München)

Klimaschutzprogramm Ladeinfrastruktur PKW

Was wird gefördert?
Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für PKW
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Gewerbebetriebe, Privatpersonen, WEGs
Wie hoch ist die Förderung?

40% der Nettogesamtkosten, maximal 3.000€ für WEGs, Unternehmen und Gewerbebetriebe

Voraussetzungen
  • Betrieb mit 100% Ökostrom
  • Errichtung auf privatem Grund
  • Antrag muss binnen sechs Monate nach Inbetriebnahme eingereicht werden

Kombatibel mit Aqueduct?
Ja
Unterschleißheim (München)

Förderprogramm für Ladeinfrastruktur

Was wird gefördert?
Anschaffung oder Leasing von Wallboxen/Ladesäulen inklusive Netzanschluss, unabhängig ob privat oder gewerblich
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Kommunen mit Erstwohnsitz oder Gewerbeanmeldung in Unterschleißheim.
Wie hoch ist die Förderung?

40% der Netto-Gesamtkosten (bis maximal 500€ netto pro Ladepunkt)

Voraussetzungen
  • Muss zu 10% mit regenerativen Energien versorgt werden
  • Installation darf nicht mehr als drei Monate zurückliegen
Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Österreich

E-Mobilitätsoffensive 2024

Was wird gefördert?
Öffentlich und halb-öffentlich zugängliche Ladepunkte
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Betriebe, Gemeinden, Vereine, kommunale Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
  • Maximal 30% der Investitionskosten 
    • Kosten für Ladestation
    • Installationskosten
    • bauliche Basisinfrastruktur
  • AC-Normalladepunkt (öffentlich nicht zugänglich): bis 22kW = 30% bzw. max. 500€/Ladepunkt

Voraussetzungen
  • Anträge können vor oder nach der Inbetriebnahme der Ladestation gestellt werden
  • Antrag darf nicht später als 9 Monate nach Installation erfolgen
  • E-Ladeinfrastruktur, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Technische Ausführung nach RVS 03.07.21.

Kombatibel mit Aqueduct?
Ja
Gemeinde Grünwald (München)

Ladestationen 11 kW

Was wird gefördert?
Ladeinfrastruktur, Vorrüstung für 11 kW
Wer wird gefördert?
Personen, die wohnhaft in Grünwald sind und eine private Ladeinfrastruktur errichten
Wie hoch ist die Förderung?

50% der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 1.500 € je Ladepunkt

Voraussetzungen
  • Die Ladeinfrastruktur muss mit 100% Ökostrom betrieben werden
  • Oder eine PV-Anlage mit mindestens 4,0 kWp besitzen
  • Antrag muss max. sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden
Kombatibel mit Aqueduct?
Ja
Hessen

Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

Was wird gefördert?
Ladeinfrastruktur, Wallboxen, etc.
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen, Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
  • bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen
  • bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Universitäten und Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen

Die Maßnahme muss einen Beitrag zur Lösung der Logistik und Mobilität in Hessen haben. Gefördert werden Projekte, die einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren dieser Bereiche haben:

  • Aviation next Generation
  • Urbane Logistik und Mobilität
  • Digitale Transformation
  • Intelligente Verkehrssysteme
  • Energie & Klimawandel
  • Logistik, Mobilität und Gesellschaft
  • Neues Wertschöpfungsdesign
Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Deutschlandweit

Investitionskredit Nach­haltige Mobilität

Was wird gefördert?
öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive der Stromnetzanschlüsse
Wer wird gefördert?
Unternehmen, gemeinnützige Antragsteller
Wie hoch ist die Förderung?
  • Bis zu 50 Millionen Euro Kredit pro Vorhaben
  • Bis zu 100% der Investitionskosten werden gefördert
  • Die Mehrwertssteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt
Voraussetzungen

Kredithöhe und Auszahlung

  • Ab 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • KfW-Finanzierungsanteil bis zu 100 %
  • Auszahlung zu 100 %
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat für nicht abgerufene Kredit­beträge, fällig ab 12 Monaten und 2 Bank­arbeits­tagen nach Kredit­zusage

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Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Berlin

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Was wird gefördert?
Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur (AC bis 22 kW & DC-Schnellladen) inkl. Netzanschluss
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige mit Betriebsstätte in Berlin
Wie hoch ist die Förderung?
  • Die Förderung beträgt 50% der Gesamtkosten inklusive Netzanschluss bis 22 kW bis höchstens EUR 2.500 pro Ladepunkt für Normalladeinfrastruktur (AC) und bis höchstens EUR 30.000 pro Ladepunkt für Schnellladeinfrastruktur (DC)
  • Für den Anschluss an das Stromnetz erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent der Gesamtkosten, bei Niederspannung bis höchstens EUR 5.500 und bei Mittelspannung bis höchstens EUR 55.000 pro Standort

Voraussetzungen
  • Versorgung mit Ökostrom
  • Standort im Stadtgebiet Berlin
  • Der Bezug von Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage ist zulässig
  • Antrag muss gestellt werden, bevor bestellt/gefertigt wird
  • Fahrzeuge/Ladeinfrastruktur nur für betriebliche Nutzung

Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Nordrhein-Westfalen

progres.nrw

Was wird gefördert?
Erstellung von Ladeinfrastruktur (öffentlich und nicht öffentlich): Wallboxen, Ladesäulen, Last‑ und Energiemanagement, Netzanschluss, Tiefbau uvm.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen (z. B. Wohnungseigentümer, Vermieter), Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Unternehmen, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
  • Ladeinfrastruktur (nicht öffentlich): bis 1.500 € pro Ladepunkt (< 50 kW) mit EE‑Anlage, sonst 1.000 €
  • Nicht öffentlich – Schnellladepunkte: bis 10.000 € pro Ladepunkt
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte: bis 1.500 € pro Ladepunkt (20 %)
  • Grundinstallation an Mehrfamilienhäusern: bis 50.000 € + Netzanschlussförderung bis 10.000 €
  • Förder-Deckel: bis zu 500.000 € pro Antragsteller/in pro Jahr
Voraussetzungen
  • Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, fristgerecht online über Bezirksregierung Arnsberg
  • Strom für Ladepunkte: Ökostrom per Vertrag oder eigene PV-Anlage (min. 2 kW pro Ladepunkt)
  • Anforderungen: steuerbare Infrastruktur, Kommunikation (OCPP, Modbus o. ä.), LSV‑Konformität
Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
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