Förderungen für Ladeinfrastruktur in Deutschland

Geld sparen dank Förderung - finden Sie hier die richtige Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur im Unternehmen oder WEG.
Förderungen im Überblick
Nach Bundesländern sortiert
Förderungs-Voraussetzungen
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Hessen

Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

Was wird gefördert?
Ladeinfrastruktur, Wallboxen, etc.
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen, Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
  • bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen
  • bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Universitäten und Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen

Die Maßnahme muss einen Beitrag zur Lösung der Logistik und Mobilität in Hessen haben. Gefördert werden Projekte, die einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren dieser Bereiche haben:

  • Aviation next Generation
  • Urbane Logistik und Mobilität
  • Digitale Transformation
  • Intelligente Verkehrssysteme
  • Energie & Klimawandel
  • Logistik, Mobilität und Gesellschaft
  • Neues Wertschöpfungsdesign
Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Deutschlandweit

KfW Umweltprogramm 240/241

Was wird gefördert?
Ladeinfrastruktur, Wallboxen, E-Autos, E-Bikes, E-Bus, E-Nutzfahrzeug
Wer wird gefördert?
Unternehmen, WEG
Wie hoch ist die Förderung?
  • bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • 100% des Kreditbetrags werden ausgezahlt

Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Website unter dem Button "mehr erfahren".

Voraussetzungen
  • für große, mittlere und kleine Unternehmen
  • Unter Beachtung der EU-Beihilfegrenze ist auch die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich
Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Deutschlandweit

Investitionskredit Nach­haltige Mobilität

Was wird gefördert?
öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive der Stromnetzanschlüsse
Wer wird gefördert?
Unternehmen, gemeinnützige Antragsteller
Wie hoch ist die Förderung?
  • Bis zu 50 Millionen Euro Kredit pro Vorhaben
  • Bis zu 100% der Investitionskosten werden gefördert
  • Die Mehrwertssteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt
Voraussetzungen

Kredithöhe und Auszahlung

  • Ab 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • KfW-Finanzierungsanteil bis zu 100 %
  • Auszahlung zu 100 %
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat für nicht abgerufene Kredit­beträge, fällig ab 12 Monaten und 2 Bank­arbeits­tagen nach Kredit­zusage

Für mehr Informationen, klicken Sie bitte auf den Button "mehr erfahren"

Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Berlin

Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Was wird gefördert?
Öffentlich zugänglich und öffentlich nicht zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Autos
Wer wird gefördert?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung?
  • Die Förderung beträgt 50% der Gesamtkosten inklusive Netzanschluss bis 22 kW bis höchstens EUR 2.500 pro Ladepunkt für Normalladeinfrastruktur (AC) und bis höchstens EUR 30.000 pro Ladepunkt für Schnellladeinfrastruktur (DC)
  • Für den Anschluss an das Stromnetz erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent der Gesamtkosten, bei Niederspannung bis höchstens EUR 5.500 und bei Mittelspannung bis höchstens EUR 55.000 pro Standort

Voraussetzungen
  • Versorgung mit Ökostrom
  • Standort im Stadtgebiet Berlin
  • Der Bezug von Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage ist zulässig

Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK. Elektromobilität

Was wird gefördert?
Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität, z.B. Ladeinfrastruktur
Wer wird gefördert?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung?
  • Ratendarlehen
  • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • bis zu 10 Mio. Euro Höchstbetrag
  • Weitere Informationen zur Tilgung entnehmen Sie bitte bei "weitere Infos"
Voraussetzungen
  • Investitionsort liegt in NRW
  • Vorhaben wird innerhalb von 36 Monaten ab Vorhabensbeginn abgeschlossen
  • Bei Kooperationen mit
    • nicht gewerblich aufgestellten Forschungseinrichtungen ist nur der gewerbliche Kooperationspartner antragsberechtigt
    • Großunternehmen ist nur der mittelständische Kooperationspartner antragsberechtigt
Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
Nordrhein-Westfalen

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und WEGs

Was wird gefördert?
nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Autos
Wer wird gefördert?
Mietgebäude, WEG
Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.000 Euro pro Ladepunkt

  • Gefördert werden maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.000 Euro pro Ladepunkt
  • maximal 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.000 Euro pro Ladepunkt bei großen Unternehmen

Voraussetzungen
  • Versorgung (zum Teil) mit Ökostrom
  • Installation durch Fachunternehmen

Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
München

Förderung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Was wird gefördert?
Öffentlich zugängliche und nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Autos
Wer wird gefördert?
Unternehmen, WEG
Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 40% der Nettokosten

  • Ladepunkte bis 22 kW: 1.000 Euro pro Ladepunkt
  • Ladestation bis 22 kW: 500 Euro pro Ladepunkt
  • Ladestation inkl. Vorrüstung ab 22 kW: 10.000 Euro pro Ladepunkt

Voraussetzungen
  • Versorgung mit Ökostrom
  • Standort im Stadtgebiet München
  • Errichtung auf Privatgrund im öffentlich oder nicht öffentlich zugänglichen Bereich
  • Es sind maximal 50 Ladepunkte geplant

Kombatibel mit Aqueduct Ladesystem?
Ja
kontakt

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Hinweis

Die Informationen auf dieser Website rund um Förderungen zur Ladeinfrastruktur der Elektromobilität dienen ausschließlich der allgemeinen Information und wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Änderungen an Förderprogrammen oder Gesetzeslagen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Wir empfehlen, sich vor Antragstellung oder Investitionsentscheidungen stets zusätzlich bei den zuständigen Behörden oder offiziellen Stellen zu informieren. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der angebotenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.