Ungeachtet der LSV muss bei nicht privater und nicht innerbetrieblicher Abgabe von Strom das Mess- und Eichrecht eingehalten werden.
Sobald Strom an Dritte verkauft wird, muss das Mess- und Eichgesetz eingehalten werden.
Entsprechend sind Sie verpflichtet einen Ladepunkt zu verwenden, der einen geeichten Zähler besitzt.