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Stromverkauf an Dritte - So funktioniert die Abrechnung

Grundsätzlich legt das Strommarktgesetz fest, dass Betreiber einer Ladeinfrastruktur, wie beispielsweise ein Unternehmen, als Letztverbraucher und nicht als Elektrizitätsversorgungsunternehmen gelten (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Author
ChargeX
Veröffentlicht
March 24, 2025

Das bedeutet, dass sie zwar Strom an Nutzer der Ladeinfrastruktur verkaufen dürfen, aber nicht die gleichen regulatorischen Verpflichtungen erfüllen müssen wie klassische Energieversorger. Diese Regelung erleichtert es Unternehmen, ihre eigene Ladeinfrastruktur zu betreiben und Strom an ihre Mitarbeiter, Kunden oder Mieter zu verkaufen, ohne den umfangreichen rechtlichen Anforderungen eines Energieversorgungsunternehmens unterworfen zu sein.

Tarifgestaltung

Bei der Abrechnung des Ladestroms muss eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur verwendet werden. Abgerechnet werden dabei die verbrauchten kWh, und es können zusätzlich weitere Tarifelemente wie eine Blockiergebühr anfallen.

Abrechnungssystem

Manuelles Reporting

Bei der Nutzung eines manuellen Reportings für die Ladeinfrastruktur erfolgt die Erfassung der Ladevorgänge durch regelmäßige Auszüge aus dem System. Diese Daten werden dann über interne Prozesse weiterverrechnet, beispielsweise durch die Abteilung für Finanzbuchhaltung oder Controlling. Diese Methode kann nützlich sein, wenn eine detaillierte Kontrolle über die Weiterverrechnung notwendig ist oder wenn spezielle interne Abrechnungsmodalitäten berücksichtigt werden müssen.

Automatisierte Abrechnung

Ein vollautomatisches Abrechnungssystem ermöglicht eine nahtlose und effiziente Abwicklung von Zahlungen für den Ladevorgang. Nutzer können entweder ad hoc bezahlen, wobei die Transaktion unmittelbar nach dem Ladevorgang erfolgt, oder sie erhalten eine Sammelrechnung zum Monatsende, die alle Ladevorgänge des Monats zusammenfasst. Dieses System bietet Flexibilität für unterschiedliche Nutzerpräferenzen und sorgt für eine unkomplizierte und transparente Abrechnung.

Exkurs Mieterstrom

Exkurs Mieterstrom: In Fällen, in denen der Strom aus einer eigenen Erzeugungsquelle wie einer Photovoltaikanlage stammt, kann der Strom direkt an Mieter oder Nutzer der Immobilie verkauft werden. Dies kann zu günstigeren Tarifen führen und die Unabhängigkeit vom öffentlichen Netz erhöhen. Der Solarpakt 1 geht hierbei noch einen Schritt weiter, indem er ein speziell auf Mehrfamilienhäuser zugeschnittenes Mieterstrommodell bietet. Durch die Integration von lokal erzeugtem Solarstrom können Mieter nicht nur von reduzierten Stromkosten profitieren, sondern auch aktiv zum Klimaschutz beitragen. Gleichzeitig wird die Energieeffizienz der Immobilie gesteigert und überschüssiger Strom ins Netz eingespeist. Das Modell fördert somit eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung, die wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten schafft.