§14a EnWG: Steuerbare Wallboxen für ein stabiles Stromnetz
Einführung in §14a EnWG
§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet Betreiber von Stromnetzen, Stromlieferanten und Endverbraucher, Vereinbarungen zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen abzuschließen. Im Gegenzug werden die Netzentgelte reduziert. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Netzstabilität und einer kosteneffizienteren Gestaltung des Netzausbaus.Am 23. November 2023 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass diese Netzentgeltreduzierungen ab dem 1. Januar 2024 gelten. Zusätzlich wurde am 27. November 2023 eine weitere Regelung getroffen, die genau festlegt, wie diese Steuerung der Geräte und Anschlüsse funktioniert. Diese Entscheidungen sind wichtig, um das Stromnetz effizient und stabil zu betreiben.
Steuerbare Wallboxen
Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des Gesetzes umfasst unter anderem Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, die nicht öffentlich zugänglich sind und eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen. Wenn mehrere Ladepunkte hinter einem Netzanschluss existieren, zählt die Gesamtsumme der Netzanschlussleistungen.
Anmeldung und Genehmigung von Ladesystemen
Bei der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wallboxen, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich, wenn die Gesamtnennleistung 12 kVA überschreitet. Der Netzbetreiber darf die Integration nur in absoluten Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn betriebsbedingte oder technische Gründe eine Unmöglichkeit darstellen. Eine Ablehnung aufgrund mangelnder Kapazität ist generell nicht zulässig, da die Steuerung eine temporäre Lösung bei Netzüberlastungen bietet.
Möglichkeiten zur Steuerung von Wallboxen
Für die netzorientierte Steuerung von Wallboxen nach § 14a
EnWG gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1 - Direktsteuerung
Bei einer Direktsteuerung des Ladesystems
wird beispielsweise über einen Rundsteuerempfänger (RSE) jedes
einzelne Modul auf eine maximale Leistung von 4,2 kW begrenzt.
Die Begrenzung von 4,2 kW ist pro Ladepunkt und nicht pro
Ladesystem.
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Möglichkeit 2 - Steuerung mittels eines Energie Management
Systems
Über ein Energie Management System (EMS)
wird im Falle einer netzorientierten Steuerung ein gemeinsamer
maximaler Leistungswert für mehrere Ladesysteme vorgegeben.
Anstatt jeden einzelnen Ladepunkt auf 4,2 kW zu regeln, wird
die Gesamtleistung der Ladesysteme, die am selben
Hausanschluss angeschlossen sind, begrenzt.
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