Verwaltungssoftware

Verwaltung und Abrechnung

Von der Erfassung des Ladevorgangs bis zur fertigen Rechnung: Sie steuern Standorte, Nutzer und Ladestationen über ein Dashboard. Ihre Fahrer nutzen die ChargeX App.

  • Ladevorgänge automatisiert abrechnen, ohne internen Aufwand
  • Standorte, Nutzer und Ladestationen zentral im Dashboard verwalten
  • Direct Payment für Gäste, Sammelabrechnung für feste Nutzer

800.000+Ladevorgänge

Eine Verwaltungssoftware für jeden Anwendungsfall

Flottenladen

Automatisierte Abrechnung pro Fahrzeug, ohne manuelle Zuordnung. Die Software dokumentiert jeden Ladevorgang nachvollziehbar für Ihr Fuhrparkmanagement.

Mitarbeiterladen

Laden als Benefit für Ihre Mitarbeiter: Authentifizierung per RFID-Karte oder ChargeX App, individuelle Abrechnungsmodelle pro Nutzergruppe.

Gästeladen

Besucher und Kunden laden komfortabel und bezahlen direkt an der Station per Direct Payment.

Zuhause laden

Dienstwagen am Wohnort laden, ohne manuelle Abrechnung: ChargeX erfasst den geladenen Strom und erstattet die Hausstromkosten Ihrer Mitarbeiter automatisiert.

Das Dashboard für Administratoren

Wer selbst verwaltet, steuert die gesamte Ladeinfrastruktur über ein Dashboard: Standorte, Nutzer, Ladestationen und Abrechnung. Wiederkehrende Aufgaben laufen automatisiert, von der Erfassung des Ladevorgangs bis zur fertigen Rechnung.

  • Organisation, Standorte, Nutzer und Ladestationen zentral verwalten

  • Ladevorgänge nutzerspezifisch erfassen und automatisiert abrechnen

  • Verbrauch, Status und Auslastung Ihrer Standorte jederzeit im Überblick

ChargeX Verwaltungs-Dashboard

Die App für E-Autofahrer

Digitale Ladekarte

Die ChargeX App ist die digitale Ladekarte: am Aqueduct Ladesystem authentifizieren und den Ladevorgang starten, ohne physische Karte.

Verfügbarkeit und Überblick

Die App zeigt freie Ladepunkte und den Status laufender Ladevorgänge in Echtzeit.

Ladevorgang überwachen

Ladefortschritt und verbrauchte kWh jederzeit im Blick.

Bedarfsgerechtes Laden

Laden nach Bedarf: Ladevorgänge individuell priorisieren.

ChargeX App für E-Autofahrer

Lieber den Betrieb ganz abgeben?

Wer die Ladeinfrastruktur nicht selbst verwalten möchte, gibt den Betrieb komplett an ChargeX ab. Als Betreiber übernehmen wir Abrechnung, Nutzerverwaltung und Support, Sie erhalten Ihre Einnahmen ohne eigenen Aufwand.

Mehr zum Betreibermodell

Automatisierte Abrechnung

Unser Abrechnungsservice rechnet Ladevorgänge automatisch ab, direkt an der Station oder monatlich gesammelt. Einmal eingerichtet, läuft alles automatisch.

  • Bequem: Durch Automatisierung ist kein interner Prozess notwendig.

  • Transparent: Bis zum Rechnungsdokument liegt alles in einem Dashboard.

  • Sicher: Eine spezialisierte Infrastruktur sorgt für sichere Finanztransaktionen.

ChargeX automatisierte Abrechnung

Kontakt

Beratung anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihren Bedarf. Wir melden uns mit einer passenden Einschätzung für Ihren Standort.

Sie erreichen uns auch direkt:

Erreichbar montags bis freitags, 9 bis 18 Uhr.

FAQ

Ihre Fragen, unsere Antworten

Wie funktioniert die Abrechnung der Ladevorgänge?

Über das ChargeX Dashboard und die App. Je nach Bedarf per Direct Payment direkt am Ladepunkt oder per monatlicher Sammelabrechnung für bekannte Nutzer wie Mitarbeiter und Flotten.

Was ist der Unterschied zwischen Direct Payment und Monatsabrechnung?

Direct Payment richtet sich an wechselnde Nutzer und Gäste: scannen, laden, per Karte zahlen. Die Monatsabrechnung bündelt die Ladevorgänge bekannter Nutzer und rechnet sie periodisch ab. Beide Modelle sind kombinierbar.

Kann ich die Preise pro kWh selbst festlegen?

Ja. Der Preis pro kWh wird von Ihnen frei gewählt. Für einen gestarteten Ladevorgang gilt der zuvor hinterlegte Preis.

Wie verwalte ich Nutzer und Zugänge?

Nutzer, Ladekarten und Zugriffsrechte verwalten Sie zentral im Dashboard; Mitarbeiter und Gäste nutzen App oder RFID.

Werde ich durch Direct Payment zum Energieversorger?

Die Abgabe von Strom über einen Ladepunkt führt nicht zur Einstufung als Energieversorger nach EnWG und Stromsteuergesetz.