Tiefgarage nachrüsten: Ladeinfrastruktur im Bestand
Immer mehr Unternehmen und Immobilieneigentümer stehen vor derselben Aufgabe: Die Tiefgarage eines bestehenden Gebäudes soll Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bekommen. Anders als beim Neubau liegen die Rahmenbedingungen dabei bereits fest, vom vorhandenen Netzanschluss bis zu den baulichen Wegen im Gebäude.
Wie sich eine Tiefgarage unter diesen Bedingungen wirtschaftlich und schrittweise nachrüsten lässt, welches Ladesystem infrage kommt und welche Pflichten gelten, lesen Sie im Folgenden.
Kurz gefasst: Eine Tiefgarage lässt sich mit deutlich reduziertem Verkabelungs- und Installationsaufwand nachrüsten, wenn mehrere Ladepunkte über eine gemeinsame Zuleitung verbunden werden.
Warum die Nachrüstung im Bestand anspruchsvoll ist
Die Nachrüstung im Bestand ist vor allem deshalb anspruchsvoll, weil das Gebäude nicht für Ladeinfrastruktur geplant wurde. In der Praxis sind es vier Punkte, die über Aufwand und Kosten entscheiden:
Begrenzter Netzanschluss. Die vorhandene Anschlussleistung reicht oft nicht aus, um viele Ladepunkte gleichzeitig mit voller Leistung zu versorgen.
Lange Kabelwege. Klassisch verkabeln Installateure jeden Ladepunkt einzeln zum Verteiler. In einer Tiefgarage bedeutet das lange Trassen und aufwendigen Tiefbau.
Verschiedene Nutzergruppen. Belegschaft, Flotte, Gäste und Mieter nutzen dieselbe Anlage. Die Abrechnung muss diese Gruppen sauber trennen.
Wachsender Bedarf. Heute genügen wenige Ladepunkte, in einigen Jahren sind es deutlich mehr. Das Ladesystem sollte mitwachsen können.
Ladeinfrastruktur im Bestand erweitern: Skalierung ohne neue Kabeltrassen
Der Schlüssel zur Nachrüstung ohne neue Kabeltrassen ist ein modulares Ladesystem, bei dem mehrere Ladepunkte über eine gemeinsame Zuleitung verbunden werden. Statt für jeden Stellplatz eine eigene Leitung zum Verteiler zu ziehen, verläuft die Zuleitung direkt von Ladepunkt zu Ladepunkt. Das senkt den Tiefbauaufwand und die Eingriffe in die Gebäudestruktur maßgeblich.
Das Aqueduct-System von ChargeX arbeitet nach diesem Prinzip. Es verbindet bis zu 10 Ladepunkte über eine gemeinsame Zuleitung, verfügt über ein patentiertes, sequentielles Lastmanagement und lässt sich jederzeit erweitern.
Genau das macht die Skalierung planbar. Ein typischer Fall: Sie starten mit fünf Ladepunkten und rechnen damit, in den nächsten Jahren auf 30 bis 50 zu wachsen. Da die Erweiterung auf der bestehenden Zuleitung aufsetzt, kommen weitere Ladepunkte hinzu, ohne dass Sie die Tiefgarage erneut verkabeln müssen.
Auch die Frage nach dem Netzanschluss entschärft sich dadurch. Das sequentielle Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung vollautomatisch auf die aktiven Ladepunkte und passt sie laufend an. So laden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, ohne den Netzanschluss zu überlasten, und ein kostenintensiver Ausbau lässt sich in vielen Fällen vermeiden.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen zudem unter §14a EnWG, was zusätzliche Spielräume beim Netzbetreiber eröffnet.
GEIG und EPBD: Ihre Pflichten im Bestand
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt bereits eine gesetzliche Pflicht zur Ladeinfrastruktur. Nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) national umsetzt, müssen diese Gebäude seit dem 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt vorhalten.
Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen GEIG-Novelle kommen weitere Vorgaben hinzu. Diese sieht vor, dass Bestands-Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2027 entweder einen Ladepunkt je zehntem Stellplatz errichten oder an mindestens der Hälfte der Stellplätze die Leitungsinfrastruktur vorbereiten. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder.
Eine ausführliche Einordnung finden Sie in unserem Beitrag zur GEIG-Novelle.
Betreibermodelle und Kosten
Sie können die Ladeinfrastruktur selbst betreiben oder den Betrieb an einen Dienstleister übergeben. Im Eigenbetrieb verwalten Sie Nutzer, Preise und Abrechnung selbst. Im Full-Service-Modell übernimmt ChargeX Betrieb und Abrechnung, während Sie als Eigentümer die Stellplätze bereitstellen und die Grundinstallation ermöglichen. Ihre Mieter werden dabei zu direkten Kunden.
Die Kosten einer Nachrüstung entstehen zu einem großen Teil bei der Installation, und dort vor allem durch die Kabelwege und den Tiefbau. Führt der Elektroinstallateur jeden Ladepunkt einzeln zum Verteiler, fallen für jede Leitung Kabelgräben, Kernbohrungen, Material und Arbeitszeit an. In einer Tiefgarage summiert sich das schnell.
Ein modularer Aufbau über eine gemeinsame Zuleitung senkt genau diesen Aufwand, weil nur eine Leitung verlegt und von Ladepunkt zu Ladepunkt weitergeführt wird. Gegenüber der klassischen Einzelverkabelung lassen sich die Installationskosten so um bis zu 50 % senken (Modellrechnung).
Entscheidungskriterium | Klassische Einzelverkabelung | Modulare Ladeinfrastruktur (ChargeX) |
|---|---|---|
Kabelwege und Infrastruktur | Jeder Ladepunkt wird einzeln zum Hauptverteiler geführt. | Mehrere Ladepunkte teilen sich eine gemeinsame Zuleitung. |
Baulicher Aufwand | Hoch: erfordert oft Kabelgräben, neue Trassen und Kernbohrungen für jede Leitung. | Gering: Zuleitung wird von Ladepunkt zu Ladepunkt weitergeführt. |
Skalierbarkeit | Aufwendig: jeder neue Ladepunkt erfordert erneute Verkabelung bis zum Verteiler. | Flexibel: neue Ladepunkte werden an die bestehende Zuleitung angeschlossen, ohne Neuverkabelung der Tiefgarage. |
Netzanschluss | Ohne Lastmanagement kann die verfügbare Anschlussleistung schnell an ihre Grenzen kommen. | Integriertes, sequentielles Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf aktive Ladepunkte. |
Installationskosten | Hohe Initial- und Skalierungskosten durch Material und Arbeitszeit. | Bis zu 50 % Ersparnis bei den Installationskosten gegenüber der Einzelverkabelung (Modellrechnung). |
Da das Lastmanagement die vorhandene Leistung verteilt, lässt sich zudem ein Ausbau des Netzanschlusses in vielen Fällen vermeiden, und spätere Erweiterungen sind günstiger, weil die Grundinstallation bereits liegt und jeder zusätzliche Ladepunkt nur geringen Mehraufwand verursacht.
Für die Nachrüstung im Bestand stehen zudem Förderprogramme zur Verfügung, etwa auf Bundes- und Landesebene. Eine Übersicht finden Sie in unserer Förderliste.
Schritt für Schritt zur Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage
Bestand aufnehmen. Erfassen Sie Stellplätze, Nutzergruppen und den erwarteten Ausbau über die nächsten Jahre.
Netzanschluss prüfen. Ermitteln Sie die vorhandene Anschlussleistung und klären Sie, ob sie mit Lastmanagement ausreicht.
GEIG-Pflicht klären. Prüfen Sie, welche Vorgaben für Ihr Gebäude gelten und welche Ausbaustufe daraus folgt.
Betreibermodell wählen. Entscheiden Sie zwischen Eigenbetrieb und Full-Service, abhängig von Ihren internen Ressourcen.
Umsetzen und erweitern. Installieren Sie die erste Ausbaustufe und ergänzen Sie weitere Ladepunkte bei steigendem Bedarf.
Fazit
Die Tiefgarage im Bestand lässt sich nachrüsten, ohne jeden neuen Ladepunkt separat zum Hauptverteiler verkabeln zu müssen. Entscheidend ist ein modularer Aufbau über eine gemeinsame Zuleitung und ein integriertes Lastmanagement. So erfüllen Sie die Vorgaben aus dem GEIG und schaffen eine Grundlage, die mit Ihrem Bedarf mitwächst.
Sie planen die Nachrüstung Ihrer Tiefgarage? Sprechen Sie mit unseren Kundenberatern über die passende Ausbaustufe für Ihren Standort.
Häufige Fragen zur Nachrüstung in der Tiefgarage
Kann man eine Tiefgarage im Bestand ohne neue Kabeltrassen nachrüsten?
Ja. Mit dem modularen ChargeX Ladesystem laufen mehrere Ladepunkte über eine gemeinsame Zuleitung, statt jeden Ladepunkt einzeln zum Verteiler zu verkabeln. Das reduziert Tiefbau und Eingriffe in die Gebäudestruktur erheblich.
Welches Ladesystem eignet sich für eine bestehende Tiefgarage?
Für bestehende Tiefgaragen eignen sich insbesondere Ladesysteme, die mehrere Ladepunkte über eine gemeinsame Zuleitung verbinden und die verfügbare Anschlussleistung intelligent verteilen. So lässt sich der Installationsaufwand reduzieren und die Ladeinfrastruktur schrittweise erweitern. ChargeX Aqueduct verbindet bis zu 10 Ladepunkte über eine Zuleitung und integriert ein patentiertes sequentielles Lastmanagement.
Wie viele Ladepunkte lassen sich über eine Zuleitung betreiben?
Beim Aqueduct-System sind es bis zu 10 Ladepunkte über eine Zuleitung. Weitere Ladepunkte lassen sich später ergänzen, ohne erneut Leitungen zu verlegen.
Wie skaliert man von wenigen Ladepunkten auf 30 bis 50?
Sie starten mit dem aktuellen Bedarf und erweitern das System schrittweise. Da unser Aqueduct-System eine gemeinsame Zuleitung nutzt, lassen sich weitere Ladepunkte jederzeit ohne Neuverkabelung der Tiefgarage oder des Bestandsobjekts ergänzen. Das integrierte Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung dabei automatisch und schützt den Netzanschluss vor Überlastung.
Brauche ich einen größeren Netzanschluss für mehrere Ladepunkte?
In vielen Fällen nicht. Das sequentielle Lastmanagement verteilt die vorhandene Leistung auf die aktiven Ladepunkte, sodass Sie einen Ausbau des Netzanschlusses häufig vermeiden können.
Bin ich als Eigentümer eines Bestandsgebäudes zur Nachrüstung verpflichtet?
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt bereits eine Pflicht zu mindestens einem Ladepunkt. Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen GEIG-Novelle kommen ab 2027 weitere Vorgaben hinzu, etwa ein Ladepunkt je zehntem Stellplatz oder Leitungsinfrastruktur an der Hälfte der Stellplätze.
Muss ich die Ladeinfrastruktur selbst betreiben?
Nein. Sie können selbst betreiben oder den Betrieb inklusive Abrechnung an einen Dienstleister übergeben. Im Full-Service-Modell übernimmt ChargeX Betrieb und Abrechnung, während Sie die Stellplätze bereitstellen.
Was kostet die Nachrüstung je Stellplatz?
Die Kosten hängen vor allem von den Kabelwegen und dem Tiefbau ab. Ein modularer Aufbau über eine gemeinsame Zuleitung senkt genau diesen Kostentreiber. Gegenüber der klassischen Einzelverkabelung lassen sich die Installationskosten um bis zu 50 % senken (Modellrechnung).